Arbeitet zu Hause: Alles über neue Unterstützung! Jeder, der zu Hause arbeiten möchte, um die Energieeffizienz zu verbessern, kann ein neues staatliches Anreizprogramm zur Förderung nachhaltigerer Immobilien beantragen. Die Unterstützung richtet sich an alle natürlichen Personen, die Fraktionen oder Wohngebäude besitzen, die bis Ende 2006 gebaut wurden. 07 Sep 2020 min de leitura Das Programm zur Unterstützung nachhaltigerer Gebäude wurde von der Regierung am Dienstag, dem 2. September 2020, ins Leben gerufen und wird in den Jahren 2020 und 2021 4,5 Millionen Euro bereitstellen. Es wird vom Umweltfonds betrieben und unterstützt Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Sanierung, Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Wassereffizienz und Kreislaufwirtschaft in Gebäuden. Diese Maßnahmen reichen unter anderem von der Platzierung effizienterer Fenster, Wärmedämmung, Heiz- und / oder Kühlsysteme, Photovoltaikmodulen, Wassereffizienz ... Der Beitragssatz für Interventionen beträgt 70% bis zu dem durch die Projekttypologie festgelegten Grenzwert. Jeder Kandidat ist auf einen maximalen Gesamtanreiz von 15.000 Euro begrenzt, wobei die Höchstgrenze pro Einfamilienhaus oder autonomem Bruchteil 7.500 Euro beträgt. Bedingungen - Personen, die eine Wohnung besitzen; - Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bruchteile vor 2006; - Kontinentalgebiet. Förderfähige Kosten - die Kosten für die Anschaffung neuer Lösungen, die in den Projekttypen enthalten sind, bis zu den festgelegten Höchstbeträgen; - Kosten, die vollständig in Rechnung gestellt und bezahlt werden und der Lieferung oder Installation unterliegen und die folgenden Kriterien erfüllen: - Datum nach dem 7. September 2020; - zum alleinigen Zweck der Erreichung der - Ziel (e) dieses Anreizes; - Einhaltung der Steuer- und Beitragsgesetze Nicht förderfähige Ausgaben - Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und anderen Immobilien; - Bau- oder Anpassungsarbeiten an Gebäuden, unabhängig davon, ob sie zur Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahme (n) erforderlich sind; - Kosten für die Wartung und den Betrieb der durchzuführenden Energieeffizienzmaßnahme (n); - Erwerb von Überwachungssystemen, Material und Software; - Erwerb oder Austausch bestehender Geräte; -Projekte, Zertifizierungen, Audits, Studien und vorbereitende Aktivitäten, Lizenzierung; -Direktion oder Überwachung der Arbeit, Sicherheitskoordination, Umweltüberwachung, technische Hilfe und Projektmanagement; - Ausgaben für die vorübergehende Umsiedlung von Bewohnern des betreffenden Gebäudes oder der betreffenden Fraktion; - Ausgaben im Zusammenhang mit anderen Eingriffen in das Gebäude oder den Teil, die nicht mit den förderfähigen Eingriffen zusammenhängen; -Die erstattungsfähige Mehrwertsteuer (MwSt.); - Kosten, die durch andere Finanzierungsquellen gedeckt sind; -Feinstrafen, Strafen und Prozesskosten; - Übermäßige oder unangemessene Ausgaben für zuvor festgelegte Zwecke. Erforderliche Dokumente: Empfänger - Bürgerkarte oder Personalausweis; - Bescheinigung über die Nichtschuld gegenüber der TA oder Konsultationsgenehmigung; - Bescheinigung über die Nichtschuld gegenüber der SS oder Konsultationsgenehmigung; - NIB. Gebäude - gegebenenfalls Energieausweis; - Baubuch; - Wohnungslizenz; - Kassenbon; - Intervention mit fotografischen Beweisen (vorher und nachher). Projekt - Energieetikettenklasse +; - Systemenergieetikett; - Zertifizierte technische Installateure; - ANQUIP-Zertifizierung; - Zertifizierung oder Kennzeichnung in Bezug auf Öko-Materialien. Quelle: Idealista News Artikel empfehlen FacebookXPinterestWhatsAppCopy link Link copiado